Sonntag, 23. Dezember 2018

Grundrechte gelten nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Arbeitsvermittler

Grundrechte gelten nämlich FÜR ALLE.
 
...in Weltanschauungen wie meiner, auf dem Papier... in vielen Gedanken und persönlichen Handlungsleitlinien...

aber ist das Prinzip schon in die Realität umgesetzt?

Es wird z.B. von vielen Seiten der Grundrechtsbruch einer repressiven Sozialstaatspolitik (Jobcenter und SANKTIONEN) bemängelt - doch was erleben Arbeitsvermittler und andere Verwaltungsfachleute, die eben mitunter jene Dinge (auf Anweisung) tun (müssen?)?

Gern möge sich hier oder anderswo - als Teil eines jeden "konstruktiven Gespräches" (an den Orten des Geschehens oder an den Orten der "Einladungen") eine Diskussion dazu entfalten!

Was charakterisiert "Grundrechtsbrüche"? Treten die im Deutschen Sozialsystem auf? Strukturell verankert (als Gesetz oder Anweisung), oder könnten sowas nur Einzelpersonen begehen? Haben Sie/habt Ihr schon einmal Grundrechtsbrüche erlebt? Wer oder was hat es Eurer Einschätzung nach verursacht? Wie ging es Ihnen/Euch dabei? Wie habt Ihr Ausgleich gefunden?

Ich sage ja, dass Hartz IV selber und die dahinterliegende Denke, die den Arbeits Ausbeutungsmarkt charakterisiert, das Verbrechen ist! Und uns ggf. erst dazu bringt, Konflikte mit (unlauteren) Mitteln auszutragen - Menschen, die sich sonst nie etwas böses gesagt oder getan hätten, werden dadurch zu "Feinden".

Aber das ist halt "meine Meinung" und muss nicht von anderen so empfunden werden.


Übrigens: Am 15. oder 16. Januar 2018 soll über die Hartz-IV-Sanktionsthematik im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt werden.


*die Überschrift ist frei nach dem Zitat (m)eines Arbeitsvermittlers, welcher sich folgenden "Spaß" erlaubt hatte (= Beweis für ein grandioses Scheitern von Eingliederungszwangsstrategien des Jobcenters).

Samstag, 22. Dezember 2018

Spenden und Organisation für die Demo in Karlsruhe zur Eröffnung der Verhandlung über die Sanktionen in Hartz IV

MACHEN WIR NOCH NE DEMO? Zur URTEILSVERKÜNDUNG am 5. 11.2019?
 https://grundrechtefueralle.blogspot.com/2019/10/sanktionen-in-sgb-ii.html

Liebe Mitmenschen,

sind Kürzungen des Existenzminimums gegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen (Hartz IV- Sanktionierungen, §§ 31a und b im SGB-II) verfassungsgemäß? 

Nach JAHREN des WARTENS und des unbeschreiblich vielfältigen (kreativen) Protestes gegen die Sanktionspraxis steht jetzt endlich der mehrfach verschobene Verhandlungstermin im Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage fest!

Die Verhandlung startet am 15. Januar 2019, 10 Uhr (Einlass 9:15),  im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe



Um in Karlsruhe mit mehreren Autos von Berlin/Brandenburg anzureisen und eine schöne Demo zu machen, während das Bundesverfassungericht verhandelt,

können Spenden (gern auch gegen Spendenbescheinigung) hierher überwiesen werden:

Aktionskonto der 
BGE-Lobby (g) UG (haftungsbeschränkt)
IBAN: DE 66430609671178136701
Betreff : Aktion in Karlsruhe

Je mehr Spenden eingehen, desto weniger müssen die teilnehmenden Prozessbeobachtenden und Kundgebungsoranisatoren aus eigener (Hartz IV-) Tasche zuzahlen, was gerade im Fall von mitmachfreudigen einkommenslosen Aktivist*innen sehr hilfreich wäre.

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Natürlich könnt Ihr/können Sie auch selber anreisen und die von mir (FriGGa Wendt) angemeldete Kundgebung bereichern****!

Ebenso können sich Interessierte zur Verhandlung als Prozessbeobachtende beim Besucherdienst per Mail oder Fax anmelden.
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Die Demo ist derzeit angemeldet für den 15. Januar ab 9 Uhr bis 16. Januar bis max. 18 Uhr. Die Nacht werden wir aus organisatorischen und Temperaturgründen nicht draußen durchmachen, sondern abbauen und operativ entscheiden, ob wir den zweiten Tag noch nutzen wollen.


Bereits vorhandene Demo-Beiträge:
Kreuzaktionen + Wahrheitspatenschaften




Inzwischen HIER die Einladung zur Kundgebung mit mehreren Gruppen



Mein persönliches Statement:

SANKTIONEN wirken sich MENSCHENVERACHTEND aus - Menschen wie ich werden sie NIEMALS akzeptieren - auch dann nicht, wenn es keine Rückendeckung "von ganz oben" geben sollte!



Wir können gemeinsam auf der weiten Fläche vor dem Bundesverfassungsgericht rund um den Schlosspark, die ich für die Kundgebung als Anmelderin "vorreserviert" habe, vereint aber auch einzeln wie auf einem "Marktplatz", unsere bestehende langjährige und vielfältige Kritik an der Sanktions-Gesetzgebung und -praxis kundgeben, aber auch unsere Angebote für ein freundlicheres Sozialsystem zeigen!


**** Bitte beachten: 

Ihre/Eure GESINNUNG ist frei und keiner wird nur wegen dieser ausgeladen!

Jedoch darf im Rahmen meiner Kundgebung (neben den Auflagen der Versammlungsbehörde selbst) nicht öffentlich geworben werden für Sexismus, Rassismus, Homophobie, Klassismus oder Gruppen/Parteien, die sich darin schon einen Namen gemacht haben (etwa rechte Parteien, die
ich hiermit ganz klar auslade!) (Oder anders: die Veranstalterin lehnt Sexismus, Rassismus, Hetze gegen Geflüchtete etc. ab!)

An Einführung und Umsetzung von Sanktionsgesetzen beteiligte Parteien dürfen diese Demo nicht scheinbar als ihre okkupieren.
Natürlich darf auch jedeR Angehörige einer Partei wie SPD, CDU usw. als INDIVIDUUM auftreten und die Demo sowie die Hintergründe am Ort des Geschehens KRITISIEREN oder BEFÜRWORTEN. Ich begrüße JEDES derartige beherzte Auftreten von Menschen!

*Die von mir angemeldete Versammlung ist vor allem eine Versammlung der INDIVIDUEN, die sich MIT ODER OHNE (!) unterstützende hintergründige Struktur mit Hartz IV Sanktionen befasst haben und hier ihr Statement hier zeigen mögen!

*Gruppen und Parteien, Leute die Sachen mitbringen und vorführen wollen, mögen sich zuvor bei mir melden, damit ordnungstechnisch alles geklärt werden kann!

*ZUSCHAUER*INNEN jeglicher Gesinnung, die die NEUGIER auf einen ENTSCHEID aus dem Bundesverfassungsgericht EINT, sind in jedem FALL WILLKOMMEN!

Die Veranstalterin wünscht sich also auch viele Besuche von Jobcenterbeschäftigten oder Angestellten der BA, des BMAS, Kommunaler Verwaltungen sowie angegliederter Sicherheits-, Fortbildungs- und Beschäftigungsfirmen und wird diese ebenfalls sowohl auf die Verhandlung als auch auf die Demo hinweisen - denn ein Signal aus Karlsruhe wird auch deren Arbeit nachhaltig beeinflussen.


Herzlichen Gruß,
FriGGa Wendt

(ehemals) sanktionsbetroffene Aktivistin und Kundgebungs-Anmelderin
inzwischen hier bloggend: Grundrechte-für-alle.de



Zum ORT der Kundgebung habe ich VORAB diese Graphik eingereicht:




Wo GENAU welches Kundgebungs-Equipment positioniert werden kann, muss ggf. noch in weiteren (gemeinsamen) Vor-Absprachen sowie der örtlichen Polizei geklärt werden.




zur VORBEREITUNG und UNTERSTÜTZUNG der Arbeit des als Sachverständiger geladenen Harald Thomé vom TACHELES e.V. hier dessen groß angelegte 

 SANKTIONSUMFRAGE an ALLE:

https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage