Statement "Corona-nicht-Geimpfte" und Anspruch auf ALG-II

Fragen:

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Sollte es (indirekt) sanktionierbar sein, wenn sich jemand im Sozialleistungsbezug Stehendes "nicht gegen Covid-19 impfen lässt" (mit den formal im jeweiligen Land zugelassenen Impfstoffen)?

Sollte eine Sanktionsmöglichkeit bestehen im Sinne "fehlende Mitwirkung eines/r Arbeitsuchenden", sofern ein Unternehmen den Impfnachweis verlangt von seinen Mitarbeitenden? 

Sollten "deswegen Gekündigten" die Arbeitslosengelder oder Sozialleistungen verweigert werden?

Würdet Ihr Leute auf diese Weise "für irgend einen Zweck" (egal wie gut gemeint) "erziehen"?

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Antworten von FriGGa Wendt (Blogbetreiberin):


Es werden Menschen immer wieder und immer noch aus allen möglichen
Gründen - unabhängig von Covid-19(!) - (indirekt) sanktioniert
, nicht nur in Deutschland.**

Als Befürworterin eines Bedingungslosen Grundeinkommens - gedacht als weltweit
unabdingbares Menschenrecht (und nicht als Almosen-Stillhalte-Prämie)

lehne ich jegliche Gründe und Vorwände für Sanktionen ab, also natürlich auch sämliche mit Sanktionen erzwungenen Auskünfte oder das mittels Leistungskürzungsandrohung erwirkte Zulassen von körperlichen Eingriffen!

Es ist mir für diese Grundsatzhaltung egal, ob und wie sinnvoll oder "harmlos" sich die körperliche Maßnahme (in der Rückbeschau oder entindividualisierten Statistik) erweist - die Bereitschaft auf Zulassung körperlicher Eingriffe gehört schlichtweg nicht an das wirtschaftliche Existenzrecht eines Individuums gekoppelt!

Ebenso ist es nicht die Aufgabe des Staates, seine "Bürger*innen zu erziehen". Weder mit Sanktionen im bisherigen Feld der "Erwerbsarbeit(sverweigerung)" noch in Hinblick auf die Akzeptanz einer bestimmten Behandlungsmethode am eigenen Leib.

Gerade in Hinblick auf die Verbindung der "Sanktionsthematik" zu "Corona", wo seinerseits viel Emotionalität und Verwirrung durch ständige Änderungen und umstrittene Verfügungen vorliegt, finde ich es wichtig, sehr klar zu wissen, was wer verfügt hat und was nicht und was "verfügt werden darf".  

Am Rande gesagt mache ich meine Nachforschungen zu solchen Fragen nicht nur aber AUCH, um "faktenfremder Hetze" den Nährboden zu entziehen und etwaigen Gruppen den Zulauf zu nehmen, die sich nie für Grundrechte interessiert haben, jetzt aber vorgeben "dafür zu kämpfen"...

Sollten solche Gerüchte jedoch wahr sein oder wahr werden, empfinde ich es als vorteilhaft, darauf vorbereitet zu sein - und dazu ggf. nur in der eigenen Spekulation sich einmal auszumalen "was wäre wenn" oder "wie stehe ich dazu" - auch wenn es (hoffentlich!) keine Realität werden wird!

Um so klarer sich Behörden in solchen "Zeitfragen" selber "vorausschauend positionieren", um so weniger können sich auf diffusen Ängsten basierende Mythen "epidemisch" verbreiten.


** Es gab schon Leistungskürzungen wegen ungeklärter Vaterschaften im
Falle einer Schwangerschaft, wegen unterstellter privater Unterstützung, "angenommener Zusatzeinkommen" 

oder konkret bei mir wegen "falscher Bewerbungsworte" sowie wegen "Nicht-Einmündung" in eine Maßnahme (deren Datenspeichereinwilligung ich nicht unterschrieben hatte) -  trotz Nachfrage wurde mir in beiden Fällen vorab keine "sicher sanktionsvermeidende" Auskunft erteilt und eine "klare Aufforderung, meine Freiheiten und Rechte in Sachen Datenschutz oder Arbeitgeber-Anschreiben aufzugeben", fehlte ebenfalls. 

 

Weiterführndes für alle, die mit den Umständen und Abläufen bei "Sanktionen im SGB-II"/ Leistungskürzungen durch Arbeitsämter und Jobcenter, nicht vertraut sind:

"Sanktionen" bewirken eine (akute) Regelbedarfsunterdeckung eines eh schon (zu) gering bemessenen Existenzminimums - gerade im Fall von Mehrbedarfen wegen Gesundheit usw. oder in "Härten" - sie können in "schweren Verläufen" zu Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit, Hunger, Mangelernährung, Verlust der bürgerlichen Existenz, Tod durch vermeidbar schlechte Lebensumstände oder sonstige vielgesichtige individuelle Katastrophen führen. Die Krankenversicherung und die Miete werden nicht gezahlt, wenn "das ganze Geld" gestrichen oder verweigert wird. Das wurde für einige Fallkonstellationen in Deutschland durch das "Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. 11. 2019" "begrenzt" auf 30% Kürzung vom Regelsatz. Aber es bestehen ungeachtet und kanalisiert durch die "Sanktionsbremse" selber, weitere Möglichkeiten, Leistungen "mangels Mitwirkung" oder "Andersinterpretation von Auskünften zulasten Antragstellender" zu verweigern oder durch fiktiv unterstellte anderenVersorgungsmöglichkeiten Ansprüche zu mindern.

Meist wurde und wird ja bisher "sanktioniert", wenn Leute nicht zu "Vorladeterminen" erscheinen, gefolgt von Fällen, in denen sie sich nicht (erfolgreich) bewerben auf eine Zuweisung oder eine Arbeits- oder Bildungsmaßnahme nicht mitmachen.  

Dabei herrschen von Ermessen bis hin zu Willkür weite Spielräume, was bei wem als "unverzeihlicher, ergo sanktionsträchtiger Fehler" anzusehen ist, und was mal eben ungestraft als (Grund)Rechtegebrauch durchgeht.


Oft werden bei Leuten, die sich gerichtlich oder auch medial oder mit
Aktionen wehren, die Sanktionen früher oder später "zurückgenommen" -
dummerweise aber oft erst dann, wenn schon die Wirksamkeit der
Leistungskürzung voll "durchlitten" wurde - etwaige Folgen im Wirtschaftlichen oder Privaten (Wohnungsverlust, Trennung, Aufgeben müssen bestehener (kleiner) Jobs, gesundheitliche Probleme durch Fehlernährung) sind dann schon ggf. (irreparabel) passiert - prominentes(tes) Beispiel dafür ist RALPH BOES - dauersanktioniert über Jahre in Folge - viele Sanktionen "bröckeln" jetzt weg - doch den Schaden hat er vorher ja gehabt und nur dank Solidarität Dritter überlebt.


Viele Betroffene wehren sich nicht, sondern "erleiden" die Sanktion und lassen
sich auch unter rechtlich falscher Behandlung eher zu einem gegen
ihren Willen oder gegen ihre Interessen gerichteten Verhalten
"bedrängeln", etwa Dumpinglöhne und miserable Arbeitsbedingungen zu
akzeptieren, in der Hoffnung, nicht noch tiefer abzusacken oder individuelles
Leid/Erniedrigung nicht zu verschlimmern.
Viele nehmen Abstriche in ihren bisher verbrieften Rechten in Kauf,
damit sie persönlich kein größeres Stresslevel auszuhalten haben -
oder weil ihnen schlichtweg Zeit und Infrastruktur fehlt, sich
effektiv zu wehren (gerichte, Fristen...).

 

 

Angesichts all dessen ist es nur "logisch", das "Einfallstor für Verfügungen zu weitere n Grundrechtseinschränkungen" jeglicher Art zu schließen oder nicht zu vergrößern. 

Es geht dabei weder um den "Sinn" einer Impfung noch die darüber heiß diskutierte und täglich geänderte Aussage über ihre Wirksamkeit und Nebenwirkungen. Es geht darum, grundsätzlich alle Zwänge zu minimieren, die die Rechte von Erwerbslosen einschränken. Ob "geimpft" oder "nicht geimpft" geht wegen meiner das Jobcenter einen feuchten Kehricht an - egal was man freiwillig mitteilt oder in seine eigene Arbeitssuche einbezieht (etwa für sich werben mit der ehrlichen Aussage: "ich bin geimpft"/"ich bin ungeimpft").

Auch "ungeimpft" darf ein Mensch meiner Meinung nach den Anspruch stellen, möglichst sicher "durch die Pandemie zu kommen" (es gibt Menschen, die sind bereit "50 Masken zu tragen" oder "stündlich Tests durchzuführen" FÜR DIE ANDEREN MENSCHEN- sich aber nicht FÜR DIE ANDEREN etwas "injizieren" zu lassen, was sie aus welchen Gründen auch immer (noch) gruselt). 

Aus der Pandemie könnten sich nicht wie jetzt üblich immer weitere Verfügungen und Kontrollzwänge ergeben, sondern eine weitreichende Sensibilisierung für Freiheiten, Schutzräume und Rechtsansprüche - auch in anderen bisher völlig übergangenen Fragen im Erwerbsleben! Ebenso ist es dumm, sich über die Natur "auf Knopfdruck" hinwegsetzen zu wollen. Das zeigen viele Impfdurchbrüche usw., dass menschliche Kontrollwünsche nicht einfach nach Plan mit Spritze oder Pillchen und viel Geld und Big Pharma umsetzbar sind, auch wenn es schon viele Erfolge in der Medizin allgemein gegeben hat. Corona und der Umgang damit sind zu einer "systemischen Erkrankung" geworden - bzw. sie sind ein "Sichtbarmach-Marker" jener systemischen Erkrankung unseres Wirtschaftssystems und unseres Umgangs miteinander und mit der Natur (auch unserer "eigenen Natur").

 

Wie kann man darauf reagieren, 

wenn vom Arbeitgeber oder dem Jobcenter irgendein Zwang zu einer Handlung vorgegeben wird, die man selber nicht teilt? Das Geniale: auch wenn ich selber die Handlung "freiwillig machen würde", dadurch dass ein anderer "mir das vorschreibt", GEHT dieser andere bereits in die Rolle der Verantwortungsübernahme bzw. Haftung!

Wer verbindlich mittels Dekret FORDERT, macht sich damit zur "AMME"!

Am BEISPIEL der "Impfung" "unabhängig vom vorliegenden Eigeninteresse einer/s abhängig Beschäftigten oder Bewerber*in" werden die in die Pflicht genommen, die die Handlung (im Bsp. "Impfung" verlangen). Diejenigen, die eine Handlung verlangen oder "zumuten", dass jemand etwas "hinnimmt", sollen sich als Veranlassende dieser Handlung mittels Unterschrift zu erkennen geben und auch die Haftung übernehmen (was ja einfach ist, wenn das, was man vorschreibt, aus der eigenen Bewertung so harmlos und unkompliziert ist). "andere zu etwas zu zwingen" oder "unabhängig von deren freier Willensentscheidung vorauszusetzen", soll nicht hinter einer pseudo-freiwilligen Einwilligungserklärung verschleiert werden.


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