An
den letzten Wochenenden hat es wohl an mehreren Orten Deutschlands
Konflikte mit der Polizei gegeben, weil Menschen in hygienesicherer
Weise demonstrierten oder anderweitig politische Meinung kundtaten, vor
allem in Hinblick darauf, Geflüchtete nicht zu vergessen und andernorts
um schlicht weiterhin Grund- und Menschenrechte wahrzunehmen und für die
Versammlungsfreiheit selber zu demonstrieren.
Auch Klagen von Rechtsanwält*innen und Grundrechts-Aktiven sind eingegangen bei diversen Gerichten.
Gerüchte gab es über "Demoaufrufe" zu Freiheit, Grundgesetz u.ä.
Um
jetzt als Freiheitsforscherin herauszufinden, was jetzt alles in praxi
nicht mehr geht oder bereits verboten ist, stellte ich (FriGGa Wendt) eine Anfrage an
die Polizei über deren Internetwache:
"Darf
ich allein als Einzelperson (heute) einen Spaziergang zum
Rosa-Luxemburg-Platz machen, wo schonmal Leute demonstriert haben?
Wenn nicht, wie weit darf ich meinen Spaziergang in diese Richtung unternehmen?
Darf
ich ein Grundgesetz als Einzelperson an meinem Rucksack anheften und
damit in der Öffentlichkeit herumlaufen zum Einkaufen etc. oder ist das
ggef. Eine Provokation, die bestraft wird?"
worauf ich kurz später diese Antwort erhielt: