Samstag, 11. April 2020

Wo ist dem einzelnen -halten zu Gnaden- noch gestattet herumzulaufen oder sich aufzuhalten?

An den letzten Wochenenden hat es wohl an mehreren Orten Deutschlands Konflikte mit der Polizei gegeben, weil Menschen in hygienesicherer Weise demonstrierten oder anderweitig politische Meinung kundtaten, vor allem in Hinblick darauf, Geflüchtete nicht zu vergessen und andernorts um schlicht weiterhin Grund- und Menschenrechte wahrzunehmen und für die Versammlungsfreiheit selber zu demonstrieren.

Auch Klagen von Rechtsanwält*innen und Grundrechts-Aktiven sind eingegangen bei diversen Gerichten. 
Gerüchte gab es über "Demoaufrufe" zu Freiheit, Grundgesetz u.ä.
Um jetzt als Freiheitsforscherin herauszufinden, was jetzt alles in praxi nicht mehr geht oder bereits verboten ist, stellte ich (FriGGa Wendt) eine Anfrage an die Polizei über deren Internetwache:


"Darf ich allein als Einzelperson (heute) einen Spaziergang zum Rosa-Luxemburg-Platz machen, wo schonmal Leute demonstriert haben?

Wenn nicht, wie weit darf ich meinen Spaziergang in diese Richtung unternehmen?

  Darf ich ein Grundgesetz als Einzelperson an meinem Rucksack anheften und damit in der Öffentlichkeit herumlaufen zum Einkaufen etc. oder ist das ggef. Eine Provokation, die bestraft wird?"


worauf ich kurz später diese Antwort erhielt: