SGB 13 Brief an JC- Leiterin Claudia Babkus aus Fürsten-Feldbruck

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Hinweis: Mein Anschreiben zu diesem öffentlichen Brief ist in der SZ Printausgabe Fürstenfeldbruck enthalten nebst Zuschriften anderer
Leute:

[...]
vielen Dank für das Interview mit der Leiterin des Jobcenters in
Fürstenfeldbruck!
Es war sehr interessant, einmal die Haltung einer Jobcenterleiterin
öffentlich zum Sanktionsthema - auch unterlegt in Zahlen - zu lesen.
Es erschreckt mich dennoch zu erkennen, um wie "Grundrechteferne
Schichten" es sich in Jobcenterchefetagen handelt, wenn man die Zitate
sich einmal auf der Zunge zergehen lässt. im Kontext dessen kann man
das Sanktionsurteil ja fast als "Schadensbegrenzung" auffassen,
nachdem ungehindert und ungeniert 15 Jahre Menschenrechte gebrochen
wurden und eine Aufarbeitung für Vergangenheit UND Zukunft mir
wichtiger erscheint denn je.

Wie sehr "schon immer das Ermessen zugunsten der Leistungsbeziehenden
ausgeübt wurde", dokumentiere ich hier mit anderen Leuten:
die-opfer-der-agenda-2010.de
[...]


abgedruckt in SZ 286, Mi, 11. Dezember 2019, PFF R9
[falls urheberrechtl. keine Bedenken bestehen, könnte ich den Scan als Beleg hier hochladen]

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 Dies druckte die Zeitung nicht ab - es ging an Frau Babkus selber und wurde auch zeitgleich hier veröffentlicht und als Info an Freunde, Bekannte, die SZ, soziale Netzwerke:

Sehr geehrte Frau Babkus,

mit Interesse aber auch mit einem Schrecken las ich Ihr Interview mit der Sueddeutschen:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/hartz-iv-abzuege-ich-finde-30-prozent-richtig-1.4704818

Ihr Zitat:
"Unser Handeln war noch nie auf Sanktionen ausgerichtet. Bei Einzelnen brauchten und brauchen wir diese aber, wenn sie sich ihrer Mitwirkungspflicht entzogen."

Da frage ich doch mal nach, was Sie an Alternativen probiert haben.
Kam Ihnen oder einzelnen Ihrer Kolleg*innen jemals in den Sinn, wie Inge Hannemann zu verfahren und "von sich aus" Sanktion für illegitim zu bewerten unabhängig vom "Gehorsam und Fügsam sein" der Betroffenen?**

Und stelle dazu folgendes in den Raum: Wenn ich meinen Willen zu 99% mit Worten und Überzeugungsarbeit durchsetzen kann, zu 1% aber eine Schusswaffe mit potentiell tödlicher Beladung einsetzen musste, habe ich dann erfolgreich meinen Willen umgesetzt?
Ist mein Erfolg überhaupt relevant, sofern ich ein instrument bei mir führe, das nicht zulässig ist eingesetzt zu werden?
Was wiegt höher: meine Wunsch, den anderen zu etwas zu bewegen, oder dessen Existenzrecht, ggf. auch wenn er mir (ganz bewusst) NICHT entspricht?


Ihr Zitat:
"Sogenannte "Vollsanktionen", die mit einer Absenkung der Kosten der Unterkunft einhergehen, wurden im Einzelfall angedroht, final nicht umgesetzt, weil es niemandem hilft, wenn er das Dach über dem Kopf verliert. Manchmal ist es aber die Androhung die Ultima Ratio, um den Menschen an unseren Tisch zu bekommen. Hier haben wir erfolgreiche Beispiele."

Bitte nennen Sie diese Beispiele.

weitere ernsthafte um Antwort bittende Frage:
Bezeichnen Sie dann Fälle, in denen eine sonstige Nötigung (=Drohung mit einem empfindlichen Übel) erfolgreich für die Wünsche eines "Täters"/einer "Täterin" verlief, ebenfalls als "erfolgreich"?
Also etwa wenn jemand mit einer Schusswaffe in der Hand "erfolgreich an das Bargeld einer Bankfiliale gelangt ist"?

Ihr Zitat:
"Wir wollen eine Vertrauensbasis mit den Menschen schaffen."

Dazu gebe ich Ihnen - als eine mit Sanktionen in Höhe von 2 mal 30% und (inzwischen aberkannten weiteren 180%) ausgezeichnete Expertin eine Chance und bestelle Sie zu einem zukunftsweisenden Gespräch - Einforderung siehe unten.



**Wo haben Sie eigentlich Ihr Gewissen gelassen, als das BVerfG noch nichts geäußert hatte und Sie ganz allein selber entscheiden mussten, welche Mittel sie für moralisch integer hielten?
Wenn Sie das Heruntersetzen der Sanktionen auf 30% so begrüßen - wieso ist es denn überhaupt zu höheren Sanktionen in Ihrem Hause gekommen, wie es laut Urteil aus Karlsruhe als verfassungswidrig eingestuft wird?

Wird es Rehabilitationen geben an denen, die mehr als 30% Sanktionen haben erdulden müssen?

Mit fragendem, ernsten und brieftechnisch vorgesehenen Gruß

FriGGa Wendt
Grundrechte-für-alle.de




"Einladung" (=Einforderung)

An Frau Claudia Babkus und Personal des Jobcenters Fürsten-Feldbruck

Sehr geehrte Jobcentermitarbeitende,

da es meine Berufung ist, mich um "grundrechteferne Schichten" zu kümmern, und Benachteiligungen von freiheits- und menschenrechtsfördernden Verhältnissen durch Behördenstrukturen mit Courage entgegenzuwirken, lade ich nun auch Sie ganz persönlich ein, sich in einer Maßnahme aus dem Katalog des SGB-13.de weiterzubilden.

Zuerst, da Ihnen ja VERTRAUENSBASIS so wichtig ist, widmen wir uns der Frage, ob Zwang grundsätzlich ein vertrauensförderndes Mittel ist und wie Zwang auf Menschen wirkt und wozu er in unserer neoliberalen Gesellschaft eingesetzt wird.

Wir studieren ein Falschwörterbuch von Euphemismen und Begriffen, die gegenteilig oder neu besetzt verwendet werden im SGB-II und übersetzen sie in realitätsnähere Begriffe. "Hilfe"= Zwangsprogramm, sofern Sanktionen auftauchen, "Einladung"=Vorladung usw.

Die Teilnehmenden erarbeiten ferner mit meiner Assistenz einen Wertekatalog, der wegweisend wird bei der (neu)Ausrichtung der Persönlichkeit oder Einrichtung.
Dies ist erforderlich, da Ihre Einrichtung sich von Steuermitteln finanziert und somit einer Kontrolle durch den unabhängigen Bürger bedarf.

Zentral gestaltet sich die Frage nach dem Arbeitsbegriff, welcher häufig einseitig und unvollständig, somit kränkend für alle davon per se ausgegrenzten eingesetzt wird.
Langfristiges Ziel ist es, Sie und Ihre Institution in den Rahmen der GRund- und Menschenrechte einzugliedern.

Da Ihre Behörde selbst wie von ihnen gesagt mehrfach in der Vergangenheit mit dem Grundgesetz unvereinbare 60%- und 100% Sanktionen (bis zum Entfall der Miete) vollzogen hat, ist diese Maßnahme dringend notwendig.

Die Maßnahme kann als Webinar, Telefonkonferenz oder nach Klärung der Fahrtkosten (ob Sie nach Berlin zu mir kommen oder Sie zu mir) zeitnah im neuen Jahr starten.

Es grüßt die Initiatorin von SGB-13.de
FriGGa Wendt






2 Kommentare:

  1. Sogenannte "Vollsanktionen", die mit einer Absenkung der Kosten der Unterkunft einhergehen, wurden im Einzelfall angedroht, final nicht umgesetzt, weil es niemandem hilft, wenn er das Dach über dem Kopf verliert. Manchmal ist es aber die Androhung die Ultima Ratio, um den Menschen an unseren Tisch zu bekommen. Hier haben wir erfolgreiche Beispiele."

    Wir haben ja den Fall des Magnus Gaefgen, der einen Bankierssohn verschleppt und getötet hatte.
    Rein sachlich (und nur des Beispiels halber die Menschenwürde einmal ausgeklammert) hätte der leitende Polizeiangestellte sicherlich unglaublich schwerwiegende sein Unternehmen rechtfertigende Gründe an seiner Seite gehabt, - zumal da da ein schwerer Straftaeter vor ihm sass und es FÜR die Rettung eines (noch dazu sehr jungen) Lebens vermeintlich alles Menschenmoegliche anzustrengen und aufzubieten galt, als er die Folter zunächst auch nur androhungsweise vornahm.
    Doch auch diese Einschüchterung, dieses Ausnutzen primitiver Urinstinkte im Menschen durch äußerste strategische Gewalt ist mit Recht vom Gericht scharf verurteilt und abgestraft worden, im vollen Bewusstsein der ausserordentlich verabscheuungswuerdigen Schandtaten des Magnus Gaefgen, gegen den dies gerichtet gewesen war.
    Es spielt gar nicht so sehr eine Rolle, ob da erst eine maschinell vollbesetzte Folterapparatur nach Vorbild mittelalterlicher Dunkelkammern aufgefahren wird. Folter hat so viele Gesichter wie die Menschheit.
    Man darf gar nicht daran denken, was hier in Deutschland mit Leuten.passiert, die heute noch vielrespektiert in Glanz und Gloria stehen, sollten die Vorgänge auch nur zum Teil zu ihren Lebzeiten einmal aufgearbeitet werden.

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  2. Mein Anschreiben zu diesem öffentlichen Brief ist in der SZ Printausgabe fürstenfeldbruck enthalten nebst zuschriften anderer
    Leute:

    [...]
    vielen Dank für das Interview mit der Leiterin des Jobcenters in
    Fürstenfeldbruck!
    Es war sehr interessant, einmal die Haltung einer Jobcenterleiterin
    öffentlich zum Sanktionsthema - auch unterlegt in Zahlen - zu lesen.
    Es erschreckt mich dennoch zu erkennen, um wie "Grundrechteferne
    Schichten" es sich in Jobcenterchefetagen handelt, wenn man die Zitate
    sich einmal auf der Zunge zergehen lässt. im Kontext dessen kann man
    das Sanktionsurteil ja fast als "Schadensbegrenzung" auffassen,
    nachdem ungehindert und ungeniert 15 Jahre Menschenrechte gebrochen
    wurden und eine Aufarbeitung für Vergangenheit UND Zukunft mir
    wichtiger erscheint denn je.

    Wie sehr "schon immer das Ermessen zugunsten der Leistungsbeziehenden
    ausgeübt wurde", dokumentiere ich hier mit anderen Leuten:
    die-opfer-der-agenda-2010.de
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