Freitag, 17. September 2021

aus aktuellem Anlass: sollen "nicht geimpfte/Impfverweigernde" Erwerbslose ggf. mangels "Mitwirkung" sanktioniert werden?

Neulich ging schon ein panikschiebendes Gerücht um, "3G" (mit alsbald aus eigener Tasche zu zahlenden Tests) gelte fortan in den Jobcentern in Deutschland.

Ich befragte per Mail alle Jobcenter Deutschlands und erhielt zur Antwort, dass dem nicht so sei. Mancherorts würde zwar nach einem der "G"s gefragt, dies sei aber niemals an Sanktionen gebunden - Termine könnten auch an den meisten Orten ohne "3G" wahrgenommen werden - die JC sind sehr unterschiedlich aber auch kreativ.

Doch nun gibt es die Behauptung, zumindest für Österreich, dass "die Impfung" als zumutbar betrachtet würde, um eine (neue) Arbeit aufzunehmen - ergo Sanktion oder Leistungskürzung, wenn man, aufgrund der "Nicht-Impfung" einen Job nicht aufnimmt/abgelehnt wird.

Das umstrittene Blatt "rt" verbreitet dies.

Ich habe selber eine Anfrage an die Österreichische Arbeitsagentur diesbezüglich gestellt und warte auf eine Antwort. Ebenso habe ich Faktenchecker angeschrieben und rt selber nach den (im Text fehlenden) Quellen befragt.

Jetzt mal Fragen an die Lesenden dieses Blogs (könnt Ihr für Euch im Stillen oder in der Diskussion untereinander beantworten oder mir als Kommentar posten):

Sollte es (indirekt) sanktionierbar sein, wenn sich jemand im Sozialleistungsbezug Stehendes "nicht gegen Covid-19 impfen lässt" (mit den formal im jeweiligen Land zugelassenen Impfstoffen)?

Sollte eine Sanktionsmöglichkeit bestehen aka "fehlende Mitwirkung eines/r Arbeitsuchenden", sofern ein Unternehmen den Impfnachweis verlangt von seinen Mitarbeitenden? 

Sollten "deswegen Gekündigten" die Arbeitslosengelder oder Sozialleistungen verweigert werden?

Würdet Ihr Leute auf diese Weise "für irgend einen Zweck" (egal wie gut gemeint) "erziehen"?

Mein eigenes Statement dazu (lest es erst, wenn Ihr die Fragen für Euch selber beantwortet habt).


1 Kommentar:

  1. zur Debatte in Österreich, ob "Arbeitslose ihren Impfstatus offen legen müssen und ggf. wegen fehlender "Impfbereitschaft" die Leistungen gekürzt werden". Ein Anwalt hat sich dazu erkundigt und sagt klar: "NEIN, rechtlich geht das gar nicht!"

    https://cdn.mediarebell.com/upload/videos/2021/09/pjhgE2RZn8kV4zcqBppo_17_ea977ed686f9184b09f78104ac575bd6_video_240p_converted.mp4

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